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Errichtung einer treuhänderischen Stiftung
Für bestimmte Zwecke geeignet, öffnet dieser Weg auch Zugang zu den zusätzlichen steuerlichen Privilegien des Gründungsjahres...


Sie haben auch die Möglichkeit, unter dem Dach der AGORA-Stiftung, eine eigene Stiftung zu gründen. Bei dieser unselbständigen, treuhänderischen Stiftung übertragen Sie die Verwaltung und Rechtsträgerschaft an die AGORA-Stiftung. Eine staatliche Genehmigung ist nicht notwendig.

Ihr Stiftungskapital und seine Erträge werden dabei strikt von den Geldern der AGORA-Stiftung getrennt.

Eine treuhänderische Stiftung kann den Namen der Stifterin oder des Stifters tragen und/oder das Anliegen benennen. Der Zweck der Stiftung ist in einer Satzung genau festzulegen. Steuerlich können bis zu 307.000 ¬), verteilt über zehn Veranlagungszeiträume,  für das Stiftungsvermögen im Gründungsjahr berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie auch hier: Besprechen Sie die Zweckbindung rechtzeitig mit uns, denn sie legen die Nutzung der Erträge dauerhaft fest.

Die Gründung einer treuhänderischen Stiftung ist nicht an eine finanzielle Mindestgröße gebunden. Allerdings sollten Verwaltungsaufwand und Ertrag in einer sinnvollen Beziehung zueinander stehen.

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