Die AGORA-Stiftung ist auf Zustiftungen
angelegt, d.h. Ihr Beitrag fließt dem Kapital der Stiftung zu und
sichert dadurch die dauerhafte und langfristige Erfüllung ihrer
Zwecke. Als Stifterin und Stifter sind Sie unmittelbar am Leben der
Stiftung beteiligt.
Der Mindestbetrag für
eine Zustiftung beträgt 1.000
EUR; mehrfache Zustiftungen sind möglich. Für Spenden ist
kein Mindestbetrag vorgegeben. Als Stifterin und Stifter erhalten Sie eine
persönliche Stiftungsurkunde. Sie werden regelmäßig über die Tätigkeit der
Stiftung und des Missionswissenschaftlichen Institutes (MWI)
informiert. Sie haben Zugang zu den verschiedenen Ressourcen des
MWI, wie etwa der Bibliothek und der
Dokumentationsstelle. Sie sind zu den
Sonderveranstaltungen des Institutes
eingeladen. Wenn Sie ein größeres Vermögen der Stiftung
anvertrauen möchten, können Sie unter Ihrem Namen
einen Fond innerhalb der Stiftung einrichten.
Dadurch können Sie bestimmen, in welchem Bereich der Zinsertrag
eingesetzt wird (z.B. Lateinamerika; Frauenförderung;
interreligiösen Dialog etc.) Die AGORA-Stiftung ist wegen
der Förderung wissenschaftlicher Zwecke als
gemeinnützig anerkannt. Daher sind Zustiftungen oder Spenden bis
zur Höhe von 10 % Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte bei Ihrer
Steuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig. Einzelzuwendungen von mindestens 25.565 EUR können
im Rahmen der jährlichen Höchstsätze im Veranlagungszeitraum der
Zuwendung und, bis zu ihrem endgültigen Verbrauch, im vergangenen
und in den fünf folgenden Veranlagungszeiträumen abgezogen
werden. Zusätzlich sind
Zuwendungen an die steuerbefreite AGORA-Stiftung bis zu einem
Betrag von 20.450 EUR als Sonderausgaben
abziehbar.
Über Ihre persönliche Möglichkeiten,
insbesondere bei Körperschaften, fragen Sie Ihren
Steuerberater.
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