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Wie kann ich mich an der Stiftung beteiligen?
Um den interreligiösen und interkulturellen Dialog zu fördern und dabei in den Genuss von besonderen steuerlichen Privilegien zu kommen, sollten Sie folgendes beachten...


Die AGORA-Stiftung ist auf Zustiftungen angelegt, d.h. Ihr Beitrag fließt dem Kapital der Stiftung zu und sichert dadurch die dauerhafte und langfristige Erfüllung ihrer Zwecke. Als Stifterin und Stifter sind Sie unmittelbar am Leben der Stiftung beteiligt.
 
  

  • Der Mindestbetrag für eine Zustiftung beträgt 1.000 EUR; mehrfache Zustiftungen sind möglich. Für Spenden ist kein Mindestbetrag vorgegeben.
  • Als Stifterin und Stifter erhalten Sie eine persönliche Stiftungsurkunde.
  • Sie werden regelmäßig über die Tätigkeit der Stiftung und des Missionswissenschaftlichen Institutes (MWI) informiert. Sie haben Zugang zu den verschiedenen Ressourcen des MWI, wie etwa der Bibliothek und der Dokumentationsstelle. Sie sind zu den Sonderveranstaltungen des Institutes eingeladen.
  • Wenn Sie ein größeres Vermögen der Stiftung anvertrauen möchten, können Sie unter Ihrem Namen einen Fond innerhalb der Stiftung einrichten. Dadurch können Sie bestimmen, in welchem Bereich der Zinsertrag eingesetzt wird (z.B. Lateinamerika; Frauenförderung; interreligiösen Dialog etc.)
  • Die AGORA-Stiftung ist wegen der Förderung wissenschaftlicher Zwecke als gemeinnützig anerkannt. Daher sind Zustiftungen oder Spenden bis zur Höhe von 10 % Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig.
  • Einzelzuwendungen von mindestens 25.565 EUR können im Rahmen der jährlichen Höchstsätze im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und, bis zu ihrem endgültigen Verbrauch, im vergangenen und in den fünf folgenden Veranlagungszeiträumen abgezogen werden.
  • Zusätzlich sind Zuwendungen an die steuerbefreite  AGORA-Stiftung bis zu einem Betrag von 20.450 EUR als Sonderausgaben abziehbar.

Über Ihre persönliche Möglichkeiten, insbesondere bei Körperschaften, fragen Sie Ihren Steuerberater.

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