Alle auf dieser Seite genannten Formen des Stiftens können Sie auch in Ihrem Testament berücksichtigen.
Wenn Sie auch den Zweck der Stiftung oder des Stiftungsfonds festlegen möchten, ist allerdings eine genaue Vorbereitung notwendig, damit Ihr Wille auch in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann.
Vielleicht ist es in diesem Fall sinnvoll, bereits zu Lebzeiten mit einem kleinen Teil Ihres Vermögens den Grundstein zu legen. Nicht zuletzt haben Sie dadurch auch die Möglichkeit, die Früchte Ihres Engagements wachsen zu sehen.
Übrigens: Stifter können bis zu einem Drittel der Erträge Ihrer Stiftung für eigene Anliegen nutzen. Zum Beispiel zur Sicherung des eigenen Unterhalts oder zur Grabpflege. Der Status der Gemeinnützigkeit bleibt davon unberührt.
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